Zum Inhalt springen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Warenlieferungen und Dienstleistungen von

Steiner Reifen und KFZ-Technik GmbH & Co. KG Max-Stromeyer-Str. 130
78467 Konstanz

auf Grundlage der Empfehlung des Bundesverbands Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e. V. (BRV), Bonn, ergänzt um unsere Online- und Telefonbuchung, Angebote, die Reifeneinlagerung und das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.

Stand: Oktober 2026

1. Geltung
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Warenlieferungen und Dienstleistungen (insbesondere Werkleistungen am Fahrzeug und die Reifeneinlagerung) zwischen uns und unseren Kunden.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen – auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

(3) Für die Fahrzeugvermietung gelten die Mietbedingungen im jeweiligen Mietvertrag.

2. Terminbuchung online, per Telefon und vor Ort
(1) Termine können Sie über unsere Website, telefonisch – auch über unseren KI-Telefonassistenten „Ben“ – oder vor Ort vereinbaren.

(2) Mit der Buchung reservieren wir Ihnen eine Zeit in unserer Werkstatt. Der Vertrag über die Arbeiten an Ihrem Fahrzeug (Werkvertrag) kommt erst zustande, wenn Sie uns das Fahrzeug zum Termin bei uns vor Ort übergeben und den Auftrag erteilen – auch dann, wenn Sie vorher ein Angebot per E-Mail oder Telefon angenommen haben (Abschnitt 4 Absatz 2). Die Buchung selbst ist kostenlos und verpflichtet Sie nicht zur Abnahme von Leistungen.

(3) Bei einigen Leistungen ist eine Online-Buchung zunächst eine Anfrage. Wir bestätigen den Termin oder lehnen ihn ab und teilen Ihnen das per E-Mail mit. Erst mit unserer Bestätigung ist die Zeit für Sie reserviert.

(4) Sie können einen online gebuchten Termin über den Link in Ihrer Bestätigung bis zu der dort genannten Frist (derzeit 24 Stunden vor Beginn) kostenlos verschieben oder absagen, danach telefonisch. Über den Link lässt sich ein Termin nur begrenzt oft verschieben (derzeit dreimal) und nicht mehr, sobald Ihr Fahrzeug bei uns angekommen ist, wir für Ihren Termin Teile bestellt haben oder wir mit der Arbeit begonnen haben – dann erreichen Sie uns telefonisch. Eine Anfrage, die wir noch nicht bestätigt haben, können Sie jederzeit zurückziehen.

(5) Nehmen Sie einen Termin nicht wahr, entstehen Ihnen dafür keine Kosten. Ware, die wir auf Ihren Wunsch eigens für Sie bestellt haben (Abschnitt 4 Absatz 4), bleibt davon unberührt.

(6) Wir bemühen uns, Termine pünktlich einzuhalten. Müssen wir einen Termin aus wichtigem Grund verschieben – etwa wegen Krankheit, Ausfall von Teilen oder Geräten –, informieren wir Sie so früh wie möglich und bieten Ihnen einen neuen Termin an.

3. Preise, Richtpreise, Fälligkeit, Mahnkosten
(1) Gegenüber Verbrauchern sind unsere Preise Endpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Alle Preise gelten ab unserem Betriebssitz; für Ware, die nicht bei uns abgeholt wird, kommen Verpackung und Versand hinzu.

(2) Preise, die Ihnen die Online-Buchung oder unser Telefonassistent nennt (Richtpreise, „ab“-Preise, Paketpreise nach Reifengröße), sind unverbindliche Orientierungswerte. Der verbindliche Preis ergibt sich aus dem Auftrag nach Prüfung des Fahrzeugs. Stellen wir dabei fest, dass zusätzliche Arbeiten oder Teile nötig sind, führen wir diese nur nach Ihrer Zustimmung aus.

(3) Kaufpreise für gelieferte Ware sind am Tag der Lieferung ohne Abzug fällig, Werklohn bei Abnahme (Abschnitt 6).

(4) Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, dürfen wir für jede Mahnung nach Eintritt des Verzugs pauschal 2,50 € Mahnkosten verlangen; eine Mahnung, die den Verzug erst begründet, ist kostenfrei. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass uns keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

4. Angebote, Kostenvoranschlag, Bestellware, Altreifen
(1) Unsere Angebote gelten bis zu dem im Angebot genannten Datum („gültig bis“), ohne solche Angabe 14 Tage ab Angebotsdatum. Preise für Reifen und Teile, die wir erst beschaffen müssen, gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit bei unserem Großhandel; ist ein angebotener Artikel nicht mehr lieferbar, bieten wir Ihnen einen gleichwertigen an.

(2) Eine Online-Anfrage, etwa über „Reifen kaufen“, ist noch kein Kauf. Daraus erstellen wir Ihnen ein Angebot. Nehmen Sie ein Angebot per E-Mail oder Telefon an, reservieren wir Ihnen damit Termin und Ware; das ist für Sie unverbindlich. Der Vertrag über die Arbeiten an Ihrem Fahrzeug und über die Ware, die wir dabei montieren, kommt erst zustande, wenn Sie uns das Fahrzeug zum Termin bei uns vor Ort übergeben (Abschnitt 2 Absatz 2); Ware ohne Montage kaufen Sie, wenn Sie sie bei uns abholen. Nur wenn wir es ausdrücklich so vereinbaren – etwa weil wir Ware eigens für Sie bestellen sollen (Absatz 4) – und Ihnen den Kauf bestätigen, kaufen Sie Ware schon verbindlich per E-Mail oder Telefon; als Verbraucher steht Ihnen dafür ein Widerrufsrecht nach Abschnitt 11 zu. Die Widerrufsbelehrung schicken wir mit jedem Angebot per E-Mail mit.

(3) Erstellen wir auf Wunsch einen Kostenvoranschlag, der die voraussichtlichen Kosten einschließlich Mehrwertsteuer nennt, darf er bei der nachfolgenden Reparatur um höchstens 10 % überschritten werden; mehr nur mit Ihrer vorherigen Zustimmung. Erteilt der Kunde danach keinen Reparaturauftrag, dürfen wir die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags berechnen, wenn wir das vorher mit ihm vereinbart haben.

(4) Bestellen wir auf Wunsch des Kunden Ware eigens für ihn (zum Beispiel Reifen in einer bestimmten Größe), die wir nicht vorrätig führen, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald ein Vertrag über diese Ware zustande gekommen ist (Absatz 2). Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere ein gesetzliches Widerrufsrecht (Abschnitt 11), bleiben unberührt.

(5) Altreifen, die wir bei einem Reifenwechsel abnehmen, entsorgen wir auf Wunsch fachgerecht gegen das im Auftrag ausgewiesene Entgelt.

5. Liefervorbehalt, Lieferzeiten, Teillieferungen, Gefahrübergang
(1) Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko für bei uns bestellte Waren und dürfen vom Vertrag zurücktreten, wenn wir die Ware trotz vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags und trotz nachweislicher Bemühungen von unserem Lieferanten nicht erhalten. Den Kunden informieren wir darüber unverzüglich und erstatten bereits erbrachte Zahlungen unverzüglich.

(2) Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferzeit oder eines Fertigstellungstermins auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, verlängert sich die Liefer- bzw. Ausführungszeit für die Dauer dieser Umstände. Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gilt das auch, wenn wir uns bei Eintritt des Hindernisses bereits im Verzug befinden. Dauert das Hindernis mehr als einen Monat, können sowohl wir als auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Rechte des Kunden bleiben unberührt.

(3) Wir unterrichten den Kunden unverzüglich über ein Leistungshindernis und erstatten im Fall des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen des Kunden unverzüglich.

(4) Erbringen wir Werkleistungen am Fahrzeug des Kunden, sind wir auch bei einer von uns zu vertretenden Verzögerung nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Das Recht des Kunden, die Kosten für ein selbst beschafftes Ersatzfahrzeug erstattet zu verlangen, bleibt unberührt.

Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gilt bei Warenlieferungen zusätzlich:

(5) Wir dürfen Teillieferungen erbringen, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Für bereits erbrachte Teillieferungen gilt Absatz 2 nur für den noch ausstehenden Teil.

(6) Mit der Übergabe an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über; der Transport erfolgt auf seine Gefahr – auch bei Teillieferungen oder wenn wir zusätzliche Leistungen wie Transportkosten oder Anlieferung übernommen haben.

6. Abnahme von Werkleistungen
(1) Führen wir Werkleistungen aus, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald wir ihn über die Fertigstellung informiert haben – zum Beispiel mit unserer Nachricht „Fahrzeug fertig“. Das Recht, die Abnahme wegen nicht im Wesentlichen mangelfreier Leistung zu verweigern, bleibt unberührt.

(2) Die Abnahme erfolgt an unserem Betriebssitz, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ein Standgeld für fertige, noch nicht abgeholte Fahrzeuge berechnen wir nicht.

(3) Bei einem Radwechsel oder einer Reifenmontage weisen wir darauf hin, dass die Radmuttern bzw. Radschrauben nach 50 km Fahrstrecke nachgezogen werden müssen. Das können Sie kostenlos bei uns erledigen lassen.

7. Reifeneinlagerung (Reifenhotel)
(1) Wir lagern Räder und Reifen des Kunden ein. Bei der Einlagerung halten wir Anzahl, Art, Größe und – soweit erkennbar – Zustand und Profiltiefe auf dem Einlagerungsschein fest. Erkennbare Mängel teilen wir dem Kunden mit; eine weitergehende Prüfung auf verborgene Schäden schulden wir nicht.

(2) Die Einlagerung gilt jeweils für eine Saison (in der Regel bis zum nächsten Radwechsel) und wird nach unserer Preisliste je Saison berechnet. Sie verlängert sich um jeweils eine weitere Saison, wenn der Kunde die Räder nicht abholt oder nicht wechseln lässt; die Verlängerung berechnen wir zu Beginn der neuen Saison. Der Kunde kann die Einlagerung jederzeit beenden – indem er die Räder abholt oder uns mitteilt, dass er sie nicht weiter einlagern möchte (eine E-Mail genügt). Berechnet wird dann nur die bereits begonnene Saison.

(3) Wir verwahren die eingelagerten Räder mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns in geeigneten Räumen. Eine Versicherung der eingelagerten Räder (etwa gegen Feuer, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser) schließen wir nicht ab; sie ist im Preis der Einlagerung nicht enthalten. Für Verlust oder Beschädigung haften wir nach Abschnitt 10, also insbesondere, wenn wir den Schaden zu vertreten haben. Wer sich auch gegen Schäden absichern möchte, die wir nicht zu vertreten haben, kann bei seiner eigenen Versicherung nachfragen – manche Teilkasko- oder Hausratversicherungen schließen eingelagerte Räder ein. Für die natürliche Alterung von Gummi und für Schäden durch Mängel, die bei Einlagerung schon vorhanden waren, haften wir nicht.

(4) Die Räder geben wir nur gegen Vorlage des Einlagerungsscheins oder nach Prüfung der Berechtigung (zum Beispiel über Kennzeichen und Namen des Kunden) heraus. Wegen offener Forderungen aus der Einlagerung und aus Arbeiten an den Rädern steht uns an den eingelagerten Rädern ein Zurückbehaltungsrecht zu; zur Sicherung dieser Forderungen räumt uns der Kunde außerdem ein Pfandrecht an den eingelagerten Rädern ein.

(5) Holt der Kunde die Räder nicht ab und bezahlt er die Einlagerung länger als 12 Monate nicht, fordern wir ihn schriftlich (auch per E-Mail an die zuletzt bekannte Adresse) auf, die offenen Kosten zu zahlen und die Räder abzuholen, und setzen dafür eine Frist von mindestens einem Monat. In dieser Aufforderung drohen wir die Verwertung an und weisen auf ihre Folgen hin. Das gilt für alle eingelagerten Räder und Reifen, auch für solche von geringem Wert. Läuft die Frist ungenutzt ab, dürfen wir die Räder nach den gesetzlichen Vorschriften über den Pfandverkauf (§§ 1228 ff. BGB) verwerten; einen Erlös verrechnen wir mit den offenen Kosten, ein Überschuss steht dem Kunden zu. Was sich dabei nicht verkaufen lässt (etwa abgefahrene oder beschädigte Reifen), entsorgen wir fachgerecht; die Kosten der Entsorgung trägt der Kunde.

8. Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gilt zusätzlich:

(2) Gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum – auch wenn einzelne oder alle Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen ist.

(3) Veräußert der Kunde gelieferte Ware weiter, tritt er seinen Anspruch gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab, einschließlich etwaiger Saldoforderungen, jedoch nur in Höhe des in Rechnung gestellten Preises der Ware.

(4) Verbindet der Kunde gelieferte Ware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, tritt er seine Forderung aus der Verbindung mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Werts unserer Ware zu den übrigen verbundenen Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung an uns ab.

(5) Der Kunde teilt uns Vollstreckungszugriffe auf Vorbehaltsware, ihre Beschädigung oder Vernichtung, einen Besitzwechsel und einen Wechsel des Aufbewahrungsorts unverzüglich mit.

9. Sachmängelhaftung
(1) Die Haftung für Sachmängel richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Ansprüche wegen Sachmängeln sind ausgeschlossen, wenn der Mangel darauf beruht, dass

die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder andere dauerhaft angebrachte Kennzeichen unkenntlich gemacht wurden,
bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde,
Reifen nicht fachgerecht montiert oder eingesetzt wurden, insbesondere durch Überschreiten der zulässigen Belastung oder Geschwindigkeit, falsche Radstellung, dynamische Unwucht, Montage auf einer nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge, Montage mit gebrauchten Schläuchen oder Wulstbändern (Tube-Type-Reifen), ohne Ventilwechsel (Tubeless-Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtring (Tubeless-Lkw-Reifen) – es sei denn, wir haben die Montage selbst ausgeführt,
bei einem Radwechsel die Radmuttern oder -schrauben nicht nach 50 km nachgezogen wurden, obwohl wir darauf hingewiesen hatten.
(3) Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren

bei neuer Ware in zwei Jahren ab Ablieferung,
bei Werkleistungen in zwei Jahren ab Abnahme,
bei runderneuerten Pkw- und Lkw-Reifen und sonstiger gebrauchter Ware in zwei Jahren ab Ablieferung; ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, in einem Jahr ab Ablieferung.
Mit Verbrauchern vereinbaren wir für gebrauchte Ware eine Frist von einem Jahr nur, wenn wir sie vor Vertragsschluss eigens darauf hinweisen und die kürzere Frist ausdrücklich und gesondert mit ihnen vereinbaren (§ 476 Abs. 2 BGB).

Die Verkürzungen in diesem Abschnitt gelten nicht für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt 10 Absatz 1 und nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gilt zusätzlich:

(4) Tritt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung vom Vertrag zurück, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu – ausgenommen Schadensersatzansprüche nach Abschnitt 10 Absatz 1 (insbesondere bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit).

(5) Bei einer Ersatzlieferung von Reifen dürfen wir Wertersatz nach dem Abnutzungsgrad des zurückgegebenen Reifens verlangen.

(6) Abweichend von Absatz 3 gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr; ausgenommen sind Schadensersatzansprüche nach Abschnitt 10 Absatz 1 und arglistig verschwiegene Mängel.

10. Haftung
(1) Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

(2) Unsere Haftung für Ertragsausfallschäden ist ausgeschlossen, wenn die Verzögerung darauf beruht, dass wir die Ware trotz nachweislich rechtzeitiger Bestellung und nachweislicher Bemühungen nicht rechtzeitig vom Lieferanten erhalten haben.

11. Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Kaufen Sie als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB Ware bei uns verbindlich ausschließlich über Fernkommunikationsmittel – etwa per E-Mail oder Telefon, ohne dafür zu uns zu kommen (Abschnitt 4 Absatz 2) –, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Bedingungen, Fristen und Folgen stehen in unserer Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular. Sie finden sie auf unserer Website unter „Widerruf“ und erhalten sie mit unserem Angebot per E-Mail.

(2) Verträge über Arbeiten an Ihrem Fahrzeug (zum Beispiel Montage, Reifenwechsel oder Reparatur) und über die Reifeneinlagerung schließen wir in unseren Geschäftsräumen, wenn Sie uns das Fahrzeug bzw. die Räder übergeben (Abschnitt 2 Absatz 2); ebenso den Kauf von Ware, die wir dabei montieren oder die Sie bei uns abholen. Eine Online-Buchung, eine Anfrage oder die Annahme eines Angebots per E-Mail oder Telefon reserviert nur Termin und Ware (Abschnitt 4 Absatz 2). Für Verträge, die Sie in unseren Geschäftsräumen schließen, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

12. Streitschlichtung
Wir nehmen an Verfahren vor der Schiedsstelle des Bundesverbands Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e. V. (BRV), Franz-Lohe-Str. 19, 53129 Bonn, teil, wenn Sie sich dorthin wenden; diese ist keine Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

13. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gilt:

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Vertragsbeziehung ist unser Betriebssitz.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung unser Betriebssitz.

14. Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.